In der gestrigen Arena-Sendung fand wieder einmal ein Schlagabtausch der unproduktiven Art und Weise statt. Die freiheitsliebenden sich eine freie Meinung bildenden Schweizerinnen und Schweizer zeigten sich eher von einer unflätigen, anstandslosen Seite. Man erinnerte sich an die Dorfschlachten bei Asterix und Obelix. Zwischenrufe, den anderen ins Wort fallen, gleichzeitiges Sprechen mehrerer Personen, wiederholtes herunterbeten gleich bleibender Argumente machten es schwierig sich ein konkretes Bild zu verschaffen.
Argumente Initiative
- Es gibt keinen Anspruch auf Einbürgerung
- Der Souverän entscheidet auch ohne Angabe von Ablehnungsgründen abschliessend
- Einbürgerung an der Urne
- Es gibt keine Rekursmöglichkeit
- Man nimmt eine Verletzung grundlegender Rechtsstaatlicher Errungenschaften in Kauf, Verweigerung von rechtlichem Gehör
- Einmal mehr wird die Schweiz im europäischen Staatenbund durch die SVP zur Lachnummer
Ein Argument, das immer wieder kam war die Gefahr der Masseneinbürgerung. Hier kann man nur sagen, nachdem was man gesehen hat, der Wert des Schweizerbürgerrechts sinkt. Wer will schon zu einer Volksgruppe gehören, die so mit anderen umgeht. Ein weiteres Argument ist die konstante Demontage des Rufs der Schweiz im Ausland durch die Aktivitäten der SVP. Das macht den Schweizerpass auch nicht unbedingt begehrter.
Konkret ging es um die Grundfrage, ob der Souverän abschliessend und ohne Angabe von Gründen über ein Einbürgerungsgesuch entscheiden kann. Toni Brunner meinte, wenn die Bürger über NEAT und ähnliche Vorlagen endgültig entscheiden können, dann müsste das auch bei Einbürgerungen möglich sein. Sieht man diese Situation aus der Sicht der betroffenen an, so ist es dem Gotthart Granit sicher gleich, ob ein Tunell gebaut wird oder nicht. Bei Personen, richtigen Menschen, gelten aber vermutlich höhere Anforderungen. Hier ist im Fall einer Ablehnung sicher eine Begründung fällig. Immerhin haben Personen, die sich hier Einbürgern lassen wollen bereits zwölf Jahre in der Schweiz gelebt. Oftmals arbeiten Sie ja und zahlen Steuern. Da gehört es einfach zum Anstand, dass bei einer Ablehnung auch begründet wird, warum das Bürgerrecht nicht erteilt wird.
Christoph Blocher, mit seiner verklärten fast messianischen Idealisierung des Volkswillens, wehrte sich vehement gegen eine Rekursmöglichkeit. Diese führe dazu, dass die Richter die Einbürgerungen vornehmen und die übergeordneten Instanzen über die Köpfe der Gemeinde entscheiden. Mindestens 20x hat er dieses Argument wiederholt, entgegen Äusserungen und sachlichen Argumenten vom ehemaligen Bundesrichter Giusep Nay, Bundesrätin Evelyne Widmer-Schlumpf und diversen Behördenvertreter. Der Entscheid bleibt in jedem Fall bei der Gemeinde. Rekurse können nur im Bezug auf Verletzung des Verfahrens gemacht werden und nur das wird überprüft.
Alles in allem bot die Gegenseite ein überzeugenderes Bild. Wie schon oft nimmt die SVP ein aktuelles Thema auf. Das ist sicher ihre Stärke. In der zweiten Phase, wenn es darum geht eine konstruktive schlaue Lösung zu liefern, scheitert sie.