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Neuer Insiderskandal Blog bundeshaus.ch
Freitag, 13. Januar 2012Neuer InsiderskandalTrackbacks
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Strafanzeige gegen Bundessozialministerin.Die Arbeitslosenhilfe Rheinland-Pfalz ruft Betroffene Eltern auf, Strafanzeige wegen übler Nachrede und Verleumdung gegen Bundessozialministerin Ursula von der Leyen zu stlelen.Frau von der Leyen plant Bildungsgutscheine für Kinder deren Eltern Hartz IV beziehen, damit „staatliche Gelder, welche für Kinder vorgesehen sind, auch bei diesen ankommen“. (Zitat von der Leyen)Damit unterstellt sie allen betroffenen Eltern Leistungsmissbrauch und Unterschlagung von Geldern, die eigentlich für ihre Kinder vorgesehen sind. Dies ist ein ungeheuerlicher Vorwurf, der aber von der Ministerin so ernsthaft behauptet wird, dass sie ihr politisches Handeln an ihm ausrichtet. Es ist nicht hinnehmbar, dass Armut gleichgesetzt wird mit Unehrlichkeit und allen Leistungsempfängern nach dem SGB II pauschal eine Vernachlässigung ihrer Elternpflichten unterstellt wird.Das Gutscheinmodell beschneidet massiv die Kompetenzen der Eltern in der Erziehung. Nicht eine befristet eingestellte Hilfskraft der Job-Center hat darüber zu entscheiden, welcher Freizeitbeschäftigung in welchem Verein ein Kind nachgeht, sondern einzig und allein die Eltern. Gleiches gilt für Nachhilfeunterricht, der nach den Vorgaben von Frau v.d. Leyen nur schlechten Schülern zu Gute kommen soll. Eine Förderung etwa für Kinder die von einer Hauptschule in eine Realschule wechseln wollen, ist nicht vorgesehen. Frau von der Leyen und ihr Ministerium haben, im Gegensatz zu den Eltern, nicht das Wohl der Kinder als oberste Priorität, sondern Zielvorgaben zur Kostensenkung.Wir rufen alle Eltern, unabhängig davon, ob sie Leistungsbezieher sind, dazu auf, diese Diffamierungen und pauschale Verurteilungen von Eltern, die ihre Kinder oft unter eigenen Entbehrungen alles zukommen lassen, was in diesem ausgrenzenden Bildungssystem an Förderung möglich ist, auf das entschiedenste zurück zu weisen.Es kann nicht sein, dass Erziehungsgeld und Kindergeld im Vertrauen auf die zweckgebundene Verwertung bar ausgezahlt wird, während Förderungen nach dem SGB II in Gutscheinen über deren Verwertung eine Behörde entscheidet, geleistet werden. Hartz IV Empfänger sind nicht Menschen zweiter Klasse und schon gar nicht Eltern zweiter Klasse. Wenn Leistungsmissbrauch stattfindet, so ist diesem im Einzelfall gerecht zu werden, aber auf keinen Fall durch pauschale Verurteilung aller Betroffenen. Bei den Kosten der Unterkunft wird dies im Übrigen seit Jahren erfolgreich praktiziert.Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, um diese Aktion zu unterstützen, damit Politiker bei ihrer Machtausübung wieder in die Grenzen, die ein demokratischer Rechtsstaat vorgibt zurückgewiesen werden.Dietmar Brach(Fachreferent Sozialrecht)Arbeitslosenhilfe Rheinland-Pfalz
Kommentar (1)
sagt:Es ist doch schön , daß und das Bundesamt für Wirtschaft nun schon seit vielen tagen immer wieder neuen Stoff zum diskutieren gibt.Alleine wegen diesem netten Forum bereue ich nicht die Abwrackprämie beantragt zu haben obwohl meine Schlafstörungen stärker geworden sind meine Magengeschwüre zugenommen haben und ich teilweise auf Sachen aggressiv reagiere die mich früher kalt gelassen haben.Wenn ich mir vorstelle meinen Daihatsu behalten meinen Mercedes nicht bestellt und euch nicht kennegelernt zu haben und dadurch eine Bildungslücke in meinem Leben nie geschlossen worden wäre sage ich allen bei Zuckerbrot.Danke für die Zeit die ich mit euch hatte und noch haben werde.So das war das Wort zum Freitag.
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